"In der Zukunft wird es möglich sein, Förderung für drei Fortbildungen zu erhalten, wenn sie strukturell aufeinander aufbauen". Zusätzlich kann jemand, der für die Weiterbildung gänzlich aus dem Beruf aussteigt "[...] einen vollen Unterhaltszuschuss beantragen [...]". (via)
Wer nebenberuflich eine Weiterbildung absolviert, soll ab dem nächsten Jahr vom Staat stärker finanziell unterstützt werden. Das Bundeskabinett hat Ende September eine Reform des sogenannten Aufstiegs-Bafögs – das frühere Meister-Bafög – beschlossen. Für Menschen, die sich zum Meister oder Fachwirt weiterbilden oder auch in sozialen Berufen beispielsweise eine Fortbildung zum Erzieher machen, gibt es künftig höhere Zuschüsse für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Die Reform sieht außerdem vor, dass das Aufstiegs-Bafög künftig für bis zu drei Fortbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann. Bisher ist das beschränkt auf zwei Fortbildungen. Nach dem Kabinettsbeschluss muss der Gesetzentwurf des Bundesbildungsministeriums nun noch durch Bundestag und Bundesrat. Am 1. August 2020 sollen die Neuregelungen in Kraft treten.
Die wesentlichen Verbesserungen sind:
- künftig übernimmt der Staat 50% der Lehrgangskosten, anstatt wie bisher 40%
- der Darlehenserlass bei bestandener Prüfung wird ebenfalls von 40% auf 50% erhöht
- künftig werden bis zu 3 aufeinander aufbauende Fortbildungen gefördert, statt bisher nur 2
Die Gesamtförderung erhöht sich durch diese Verbesserung auf bis zu 75%. Bei einem Vorbereitungslehrgang zum Industriemeister macht das, verglichen mit den aktuellen Finanzierungsmöglichkeiten, z.B. mehr als 700€ zusätzliche Förderung aus.
Quelle(n): Stuttgarter Nachrichten, Bundesregierung.de