Staatsaufgabe
Grundsätzlich ist Bildung eine elementare Aufgabe des Staates und von daher müsste der Staat selbst für ein ausreichendes Bildungsangebot sorgen. Aber, wie in vielen anderen Bereichen auch, beschränkt sich der Staat bei der Bildung auf ein Basisangebot (die Schulbildung) und überträgt die übrigen Bereiche unter seiner Aufsicht auf freie Anbieter.
Damit sich jeder Bürger Bildung auch leisten kann, beteiligt sich der Staat an den Kosten der Angebote. Für die außerschulische Weiterbildung, die im Anschluss an eine Berufsausbildung oder mehrjährige Berufserfahrung stattfindet, ist im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) festgelegt, in welchem Umfang der Staat sich an den Kosten der Weiterbildungen beteiligt.
Welche Förderung gibt es?
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert alle von uns angebotenen Lehrgänge der DQR-Stufe 6 und 7 mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuß von 50% der Lehrgangskosten (Seminar- und Prüfungsgebühren).
Die restlichen 50% werden über ein zins- und tilgungsfreies Weiterbildungsdarlehen der KfW den Teilnehmenden vorfinanziert. Bei bestandener Prüfung werden von dem Darlehen weitere 50% erlassen, sodass insgesamt bis zu 75% der Lehrgangskosten vom Staat bezahlt werden.
Mit der Rückzahlung des Darlehens muss erst zwei Jahre nach Ende der Weiterbildung angefangen werden. Bei einer 2-jährigen Maßnahme haben die Teilnehmenden also 4 Jahre Zeit, bis die ersten Zahlungen fällig werden.
Bedingungen
> Die Weiterbildung muss zu einem staatlich anerkannten Abschluss führen.
> Die Weiterbildung muss die gesetzlich geforderten Bedingungen erfüllen.
> Der Anbieter muss von den staatlichen Förderstellen anerkannt sein.
> Die Weiterbildung muss für die Teilnehmenden eine höhere Qualifizierung als ihr bisheriger Abschluss darstellen.
> Die Teilnehmenden müssen die Zulassungsvoraussetzungen der angestrebten Weiterbildung erfüllen.
> Die Teilnehmenden müssen regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
Wie ist der Ablauf einer Förderung?
1. Weiterbildung auswählen
Suchen Sie sich eine Weiterbildung aus. Wir unterstützen Sie gerne dabei und gehen in einem persönlichen Gespräch Ihre Möglich-keiten und die Voraussetzungen durch.
1. Weiterbildung auswählen
Suchen Sie sich eine Weiterbildung aus. Wir unterstützen Sie gerne dabei und gehen in einem persönlichen Gespräch Ihre Möglich-keiten und die Voraussetzungen durch.
2. Antrag einreichen
Die nordland akademie kümmert sich, mit Ihrem Einverständnis, um sämtliche Unterlagen für die Antragsstellung und legt Ihnen diese zur Einreichung bereit.
2. Antrag einreichen
Die nordland akademie kümmert sich, mit Ihrem Einverständnis, um sämtliche Unterlagen für die Antragsstellung und legt Ihnen diese zur Einreichung bereit.
3. Förderung erhalten
Zuletzt folgt das Genehmigungsverfahren durch die Förderbanken NBank und KfW. Dieser Prozess wird von uns engmaschig begleitet. Gleichzeitig stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten
Förderung durch den Arbeitgeber
Wenn ein Arbeitgeber oder eine sonstige Institution sich an den Kosten der Weiterbildung beteiligen will, empfiehlt sich in der Regel im Vorfeld ein beratendes Gespräch mit der nordland akademie. Die Kostenübernahme durch Dritte wird immer auf die AFBG-Förderung angerechnet. Das bedeutet, dass die „50/50-Förderung“ nur für die restlichen Kosten möglich ist.
Förderung durch Kostenträger
Neben der AFBG-Förderung ("Meister-BAFöG) ist ebenfalls eine Förderung über Bildungs-gutscheine der Arbeitagenturen, durch die Rentenversicherung, die Berufsgenossen-schaften und die Bundeswehr (BFD) möglich. Die nordland akademie steht Ihnen dabei beratend zur Seite.
Steuerliche Berücksichtigung
Weiterbildungskosten zählen zu den abzugs-fähigen Kosten in der Steuererklärung. Im Falle einer AFBG-Förderung sind das die Lehrgangs-kosten abzüglich des staatlichen Zuschusses und alle für den Lehrgang notwendigen Arbeits-materialen sowie Fahrtkosten.